Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch ermöglicht allen Berater*innen vom 01. bis zum 31. Oktober 2017 sich für eine Akkreditierung als Prozessberater*in zu bewerben. Auch bereits autorisierte Prozessberater/innen können ihre Handlungsfelder erweitern.
Folgende Anforderungen werden u.a. an die Prozessberater*innen gestellt:
- Akademischer Abschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung verbunden mit 5 Jahren Berufserfahrung
- Einschlägige Berufserfahrung als Berater*in (mindestens 3 Jahre)
- Nachgewiesene Fachkompetenzen in mind. einem Handlungsfeld des Programms
- Prozesskompetenz und Erfahrungen in der Prozessberatung
Weiter Inforamtionen finden Sie hier.