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Weiterbildung besser fördern

Gemeinsam mit Fachkraft im Fokus informierte Yvonne Hoffmann die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit Weißenfels über Fördermöglichkeiten (Foto: Fachkraft im Fokus).

Zum 1. Januar 2019 tritt das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz soll Weiterbildung besser gefördert werden. „Ein wesentlicher Schritt für Chancen und Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Zeiten der Globalisierung und des digitalen Wandels“ bezeichnete Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil den Schritt in seiner Rede vom 30. November 2018. Doch was bedeutet das genau für die Arbeitnehmer*innen als auch die Unternehmen? Darüber informierte die Agentur für Arbeit Weißenfels ihre Mitarbeiter*innen am 12. Dezember 2018. In kleinen Teams erhielten die Mitarbeiter*innen Informationen welche Betriebsgröße welche Förderhöhe bekommen kann.  Mit dem neuen Gesetz können nun auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen Förderungen beantragen, wenn diese vom Technologie- oder Strukturwandel betroffen sind oder Enpassgberufe bedienen wie der Gesundheitsbereich. „Die Veranstaltung war wichtig für uns. Wir möchten für unsere Kundinnen und Kunden gut aufgestellt und informiert sein, sodass die Möglichkeiten des Bundesförderprogramms Wegebau zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unserer Region entscheidend beiträgt“, so Yvonne Hoffmann, Arbeitgeberservice Weißenfels. Zusätzlich informierte die Landesinitiative Fachkraft im Fokus über die Förderprogramme des Landes Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB und WEITERBILDUNG DIREKT. „Wir arbeiten sehr gut und eng mit Fachkraft im Fokus zusammen. Wenn wir nicht weiterhelfen können, verweisen wir an Fachkraft im Fokus“.