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Corona-Testpflicht in Unternehmen

Was ist für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zu beachten

Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung, am 13. April 2021, hat das Bundeskabinett eine Corona-Test-Pflicht für Unternehmen beschlossen. Somit sind Arbeitgeber:innen, ab dem 20. April 2021, verpflichtet allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einen Test pro Woche zur Verfügung stellen. Für Arbeitnehmer:innen besteht keine Testpflicht – sie sind jedoch dazu aufgerufen. Detaillierte Fragen und Antworten erhalten Sie unter www.magdeburg.ihk.de