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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Finanzielle Unterstützungen für Betriebe in der Coronakrise - Programmstart am 1. Juli 2020

Neu: Überbrückungshilfen für die Monate Juni bis August 2020
Gemäß Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 wird zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt und gilt branchenübergreifend.

Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent

Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.08.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. Das Antragsverfahren erfolgt über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, welche die Antragsunterlagen an die zuständige Bewilligungsstelle weiterleiten. Alle Infos hier >>>