Sachsen-Anhalt setzt auf Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit

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Sachsen-Anhalt setzt auf Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit

„Die Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden gelingt am besten über den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Daher setzt sich Sachsen-Anhalt dafür ein, dass bürokratische Hürden bei der Arbeitsvermittlung soweit wie möglich beseitigt werden.“ Das betonte Wirtschaftsminister Hartmut Möllring heute auf dem Wirtschaftsstammtisch der Stadt Sandersdorf-Brehna (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Er ermunterte die Betriebe, Asylsuchenden und Flüchtlingen eine Chance auf eine Ausbildung im eigenen Unternehmen zu geben, auch um Nachwuchssorgen zu mindern. Möllring: „Dafür brauchen die jungen Asylsuchenden und die potenziellen Ausbildungsbetriebe aber Sicherheit. Unternehmen werden nur dann Flüchtlinge ausbilden, wenn sicher ist, dass diese die Ausbildung beenden und auch danach beschäftigt werden können.“

Angesichts des steigenden Interesses heimischer Unternehmen, Flüchtlinge und Asylsuchende auszubilden bzw. einzustellen, hatte das Ministerium die gewerblichen Kammern und Arbeitgeberverbände deshalb im Dezember über die vom Land getroffenen Vereinfachungen informiert. Dazu zählt v.a. ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15. Juli 2015. Darin ist geregelt, dass die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres einen Duldungsgrund darstellt. Die Duldung kann für ein Jahr erteilt und jeweils um ein Jahr verlängert werden. Zudem sieht der Erlass vor, dass nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung verstärkt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, in der Regel für zwei Jahre.

Für die Beschäftigung von Flüchtlingen hat die Politik bereits umfängliche Voraussetzungen geschaffen, mehr dazu hier.