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Erweiterung der Überbrückungshilfe III

(Stand: 20. April 2021)

Die Überbrückungshilfe III können Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 in Anspruch nehmen. Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2021 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen können ebenso, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einreichen. Die Richtlinie der Überbrückungshilfe III ist u. a. in folgenden Punkten erweitert wurden:

  • Höhere Zuschüsse
  • Erweiterung der Antragsberechtigung
  • Weitere Zusatzregelungen für besonders betroffene Branchen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums.